Insan Mensch Haltern

Finanzierung

Der Einrichtungsträger Insan Mensch hat mit dem örtlichen Jugendamt eine Leistungsvereinbarung, eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung sowie eine Leistungsentgeltvereinbarung abgeschlossen.

Diese erfolgen auf der Grundlage des § 78c SGB VIII und des Rahmenvertrages I NRW. Die Leistungsentgeltvereinbarung wird als Tagessatz pro Betreuungstag ausgezahlt, wodurch sämtliche Aufwendungen abgegolten sind.