Insan Mensch Haltern

Angebot

Die Aufnahme in die alters- und geschlechtergemischte Wohngruppe erfolgt zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr. Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufnahme bilden die §34 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Die Aufnahme ist grundsätzlich möglich bei Kindern und Jugendlichen, die von Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten oder Beeinträchtigungen im sozialen oder emotionalen Bereich betroffen sind. Voraussetzung für eine Aufnahme ist, dass sowohl die Eltern, als auch ihre Kinder zu einer freiwilligen und kooperativen Zusammenarbeit bereit sind.

Unsere Regelwohngruppe ist auf eine mittel- und langfristige Unterbringung ausgelegt und stellt für jedes aufgenommene Kind oder Jugendlichen einen entsprechend geeigneten Platz zur Verfügung. Wir planen, gemeinsam mit allen Beteiligten, die bestmögliche individuelle Förderung für das Kind/den Jugendlichen. Hier legen wir eine Regelaufnahme nach §34 SGB VIII zugrunde.

Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren in unsere Wohngruppe kann als ein mehrere Stufen umfassender Prozess beschrieben werden. Die Anfrage an uns und die Vermittlung in die Wohngruppe erfolgt durch das jeweils zuständige Jugendamt. Über die konkrete Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen wird durch die Leitung sowie die Gruppenleitung entschieden.

Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in die Wohngruppe ist durch ein festgelegtes Aufnahmeverfahren geregelt. Nach Eingang und Durchsicht der Aufnahmeunterlagen erfolgt die Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch, an dem das Jugendamt, die Leitung, Eltern, Familienhilfe und weitere, an der stationären Aufnahme beteiligten Personen, teilnehmen.

Beendigung der Hilfe

Die Beendigung einer Hilfe kann erst erfolgen, nachdem dies mit allen beteiligten Personen und Institutionen abgesprochen wurde. Dies sind die Sorgeberechtigten, der Bewohner/die Bewohnerin der Gruppe, das Jugendamt sowie unsere Einrichtung. Die Absprache bezüglich der Beendigung einer Hilfe wird im jeweiligen Bedarfsfall unter Berücksichtigung der aktuellen Problematik bestimmt oder sie erfolgt nach der regulären Hilfeplanung.

Wahrnehmung des Schutzauftrages gemäß §8a SGB VIII

Unsere Einrichtung hat das Ziel, Kindern und Jugendlichen ein gesichertes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Gewährleistung des Kindeswohls wird durch das konstruktive Zusammenwirken zwischen der „Insan Mensch“ Kinder- und Jugendwohngruppe und dem Jugendamt Haltern am See sichergestellt. Darüber hinaus tragen interne Verfahrensabläufe in unserer Einrichtung zur Gewährleistung des Kindeswohls bei.