Sozialpädagogische Familienhilfe
Mit der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) sollen die Bedingungen des unmittelbaren Lebensraums der Kinder und Jugendlichen verbessert werden. Hierbei sollen auch die Eltern gezielt gestärkt und deren Erziehungskompetenz gefördert werden. Daher findet nicht nur eine Beschäftigung mit den Problemen innerhalb der Familie statt, sondern auch zwischen der Familie und ihrer Umwelt. Im Einzelnen können folgende nachhaltige Problemkonstellationen auftreten:
- eingeschränkte Handlungskompetenz (z.B. Kooperationsprobleme mit Institutionen);
- Entwicklungsverzögerung bei Kindern und Jugendlichen
(und/oder aggressives, delinquentes und ängstliches Verhalten); - Gewaltprobleme in der Familie;
- soziale Isolation der Familie;
- Beziehungsprobleme und Strukturprobleme in Haushalt und Alltag, die einen Verbleib des Kindes/ Jugendlichen in der Familie gefährden.
In diesen Fällen sollen die Familien bzw. die Eltern durch intensive Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt werden und Hilfe zur Selbsthilfe erhalten.
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Sie verläuft prozesshaft und in der Regel in drei Phasen:
Eingangsphase:
- diagnostische Abklärung
- Herstellung des Arbeitsverhältnisses
- Aufbau einer Vertrauensbasis
- Vereinbarung von Zielen
- Einwicklung eines Handlungsplans
Betreuungsphase:
- Umsetzung des Handlungsplans;
Ablösephase:
- Auswertung der Zielerreichung
- Verselbständigungsphase
- Stabilisierung des Erreichten.
Auch die sozialpädagogische Familienhilfe kann bei Familien mit Migrationshintergrund in türkischer oder kurdischer Sprache erfolgen.