Finanzierung

Die Übernahme der Kosten erfolgt nach Fachleistungsstunden auf Grundlage von Entgeltvereinbarungen mit den örtlichen Jugendämtern. Die von mir erbrachten Leistungen erfolgen gemäß Paragraphen:

  • § 27 in Verbindung mit §§ 34, 35, 36, 41 SGB VIII, KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
  • § 31 SGB III, Sozialpädagogische Familienhilfe