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Finanzierung
Der Einrichtungsträger Insan Mensch hat mit dem örtlichen Jugendamt eine Leistungsvereinbarung, eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung sowie eine Leistungsentgeltvereinbarung abgeschlossen.
Diese erfolgen auf der Grundlage des § 78c SGB VIII und des Rahmenvertrages I NRW. Die Leistungsentgeltvereinbarung wird als Tagessatz pro Betreuungstag ausgezahlt, wodurch sämtliche Aufwendungen abgegolten sind.